Immobilieninvestoren aufgepasst!
Steigern Sie Ihren Cashflow und senken Sie Ihre Steuerlast.
Zahlreiche Vermieter in Deutschland steigern Ihren Cashflow durch ein Restnutzungsdauergutachten zur erhöhten Abschreibung.
Wir erstellen Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung zur Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie! Innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie eine fundamentale Aussage zur voraussichtlichen Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie.
Smarte Investoren wie Sie sind bei beWertes.com (beton-) goldrichtig. Unser Team aus Beratern & Sachverständigen begleitet Sie ab der kostenlose Ersteinschätzung bis zur Fertigstellung der Gutachten. Jeder Vermieter in Deutschland hat grundsätzlich die Möglichkeit, seine AfA (Absetzung für Abnutzung) an die tatsächlich kürzere Nutzungsdauer seiner Immobilie anzupassen. Gesetzlich verankert ist dies im § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG.
Die gesetzliche Grundlage - Ihre Sicherheit:
Unter der Nutzungsdauer i. S. d. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist gemäß § 11c Abs. 1 EStDV der Zeitraum zu verstehen, in dem ein Gebäude voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann. Dabei wird die Nutzungsdauer nicht als Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes, sondern als der Zeitraum der Nutzung durch den jeweiligen Eigentümer verstanden. Dieser beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Errichtung des Gebäudes.
Der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EstG ist nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 22.02.2023 durch Vorlage eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder von Personen, welche von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken nach entsprechender Norm zertifiziert worden sind, zu erbringen.
beWertes.com - Ihr Partner für Gutachten Excellence!
Warum kommt es auf den Anbieter und die Art der Durchführung an, wenn es doch gesetzlich verankert ist?
Seit fast drei Jahren begleite ich Immobilieninvestoren bei der Optimierung Ihres Cashflows. Mit der Marke beWertes.com liefern wir Immobilieninvestoren maximale Qualität und Rendite mittels Gutachten für steuerliche Zwecke.
Was macht unseren Service so einmalig?
Wichtig ist wie die Behörde "Finanzamt" mit diesem Thema umgeht. Alle Anbieter eines Restnutzungsdauergutachtens erfüllen höchstwahrscheinlich die Anforderungen aus dem BMF-Schreiben vom 22.02.2023 - seit dem JStG-Entwurf 2024 ist die Forderung des BMF (Bundesministerium für Finanzen), eine Besichtigungspflicht durch den Sachverständigen präsent. Viele Plattformen, Onlineanbieter oder Sachverständigenbüros können dies aus Kapazitäts- und/oder Kostengründen nicht leisten und bedienen sich Dienstleister oder (Fach-)Personal um die Aufgabe der Besichtigung durchzuführen, oder verzichten gänzlich darauf. Regelmäßig werden dann Einkommenssteuererklärung von Immobilieninvestoren durch das Finanzamt auf die "lange Bank geschoben" oder die Gutachten einfach nicht anerkannt, weil der Gutachter nicht persönlich besichtigt hat.
Wir von beWertes.com bieten
- Beste Ergebnisse für Investoren. Im Regelfall werden vermietete Immobilien nach den pauschalierten Abschreibungssätzen abgesetzt. Bei Immobilien mit Baujahr vor 1925 i.H.v. 2,5 % jährlich; mit Baujahr nach 1924 i.H.v. 2,0 % jährlich; bei Immobilien mit Baujahr ab 2023 mit 3,0 % jährlich. Ein Großteil unserer Ersteinschätzungen und Gutachten zur tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer gibt hier ein deutlich höheren Abschreibungssatz aus. Lassen Sie ganz einfach Ihre Immobilie einschätzen und erlangen Gewissheit über den möglichen AfA-Satz. Bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren (keine Seltenheit) liegt Ihr jährlicher Abschreibungssatz bereits bei 5,0 % pro Jahr.
- Anforderungskonformes Gutachten zur Anerkennung für die Finanzämter. Wir liefern den gewünschten Standard den Behörden, Gerichte und eben auch Finanzämter gewohnt sind. Diese sind abgeleitet vom Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGb. Ein bewertes Konzept.
- Wir kombinieren die typischen Vorteile eines Plattformanbieters wie bspw. geringe Kosten, einfacher und digitaler Prozess, keine Wartezeiten etc., mit den Vorteilen eines lokalen Sachverständigenbüros wie z.B. Expertise aus Jahrzehnten der Immobilienbewertung, beste Reputation bei Gerichten und Ämtern, professionelle Dokumentation, Sichtung von Schäden sowie Baumängeln.
#4 Schritte zu mehr Cashflow

Mit unserer kostenfreien Ersteinschätzung erhalten Sie eine fundierte Orientierung: Füllen Sie einfach das Formular aus – auf Basis Ihrer Angaben geben wir Ihnen eine erste fachliche Einschätzung zur voraussichtlichen Nutzungsdauer Ihrer Immobilie. Schnell, unverbindlich und ohne Kosten.

In einem 30-minütigen Zoom-Call können wir das Ergebnis der Ersteinschätzung, unser Angebot und die Beauftragung besprechen. In diesem Format können wir alle wichtigen Details und Fragen dazu ausgiebig und zur vollsten Zufriedenheit besprechen.

Nach Ihrer Auftragserteilung erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung und eine Unterlagenliste. Bitte senden Sie uns zeitnah die angeforderten Unterlagen zu, anschließend vereinbaren wir den Besichtigungstermin mit Ihnen und dem zuständigen und zertifizierten Sachverständigen zur Begutachtung.

Sobald der Besichtigungstermin stattgefunden hat, beginnt die Gutachtenerstellung. Diese dauert in der Regel 2-4 Wochen. Anschließend erhalten Sie unser Gutachten und einen Family & Friends Rabattgutschein von uns.